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Wie überwacht mich der Nachrichtendienst?

Für den Nachrichtendienst gelten ähnliche Vorschriften wie für die Strafverfolgungsbehörden. Auch der Nachrichtendienst muss seine Überwachungsmassnahmen bewilligen lassen und jährlich Statistiken dazu veröffentlichen. Wieso er überwacht, muss der Nachrichtendienst aber nicht angeben. Wenn du vom Nachrichtendienst überwacht werden solltest, kannst du auch keine Akteneinsicht verlangen. Selbst ob du vom Nachrichtendienst überwacht wurdest, erfährst du nur unter gewissen Bedingungen. Dieser Mangel an Transparenz erschafft ein besonderes Missbrauchsrisiko.

Wie auch die Strafverfolgungsbehörden kann der Nachrichtendienst in Echtzeit oder rückwirkend überwachen, Antennensuchläufe anordnen und IMSI-Catcher sowie GovWare einsetzen. Im Jahr 2024 hat der Nachrichtendienst 48 Mal rückwirkend und 58 Mal in Echtzeit überwacht. Die Zahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, 2023 überwachte der Nachrichtendienst die Post- und Fernmeldekommunikation insgesamt 46 Mal. Wie häufig der Nachrichtendienst IMSI-Catcher oder Staatstrojaner verwendet, ist nicht öffentlich bekannt.

Weitere Kommunikationsdaten kann der Nachrichtendienst durch die Kabelaufklärung abfangen. Diese Form der Massenüberwachung macht es möglich, unverschlüsselte Kommunikation im Internet zu überwachen. Das beinhaltet mitunter unverschlüsselte E-Mails und Chatnachrichten, Googlesuchen oder Posts auf TikTok, Insta und co. Eine Abteilung der Schweizer Armee fängt diejenigen Datenströme ab, in denen gewisse Suchbegriffe vorkommen und leitet diese dem Nachrichtendienst weiter. Die Kabelaufklärung wurde Ende 2025 als Verstoss gegen die Verfassung und die Menschrenrechte verurteilt.

Neben der Überwachung durch den Dienst ÜPF und der Kabelaufklärung kann der Nachrichtendienst auch selber überwachen. Mit einer Bewilligung kann er verdeckte Ermittler:innen einsetzen, GPS-Tracker zur Ortung von Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen verwenden, Kameras und Abhörgeräte in privaten Räumen anbringen, Computer hacken und Räume und Fahrzeuge durchsuchen. Diese Formen der Überwachungen sind starke Übergriffe in deine Privatsphäre und Freiheitsrechte.

Der Nachrichtendienst hat also viele und mächtige Mittel zur Verfügung, um dich zu überwachen. Trotzdem kam es erst kürzlich vor, dass der Nachrichtendienst illegal weitere Daten sammelte. Wegen der Cyber-Affäre erntete der Nachrichtendienst viel Kritik. Er überwachte Kommunikationsdaten im Fernmeldenetz ohne die obligatorische Bewilligung. Zudem tauschte der Nachrichtendienst jahrelang Überwachungsdaten mit Cyberfirmen aus, die nachweislich mit dem russischen Geheimdiest zusammenarbeiten. Die interne Untersuchung des Vorfalls zog sich über fast drei Jahen. Währenddessen behinderte der Nachrichtendienst systematisch die Zusammenarbeit mit der Untersuchungskommission.

Die Untersuchung der Cyberaffäre ergab, dass der Nachrichtendienst seine Arbeit nicht genügend dokumentiert, inoffizielle Absprachen macht, private Kommunikationswege nutzt und sogar Überwachungsdaten wissentlich an den russischen Geheimdienst weitergibt. Die internen Kontrollen funktionieren reichen nicht aus, um solche Missstände zu verhindern. Erst auf wiederholten Druck von anderen europäischen Geheimdiensten sah sich der Nachrichtendienst gezwungen, die Affäre aufzuarbeiten.

Beim Schweizer Nachrichtendienst läuft also so einiges falsch, was aus rechtsstaatlicher Perspektive falsch laufen kann. Die fehlende Transparenz über seine Arbeitsweise fördert rechtswidrige Überwachung und den Missbrauch der erhobenen Daten. Es ist nicht bekannt, wie häufig und in welchen Fällen der Nachrichtendienst mit Staatstrojanern Handys hackt oder Überwachungstechnik wie IMSI-Catcher, Abhöranlagen oder GPS-Tracker verwendet. Klar ist jedoch, dass der Staat den Nachrichtendienst weiter stärken wird; durch neue Befugnisse, Technik und Datenbanken. Dafür bezahlt die Schweizer Bevölkerung, mit starken Einschnitten in die Grundrechte und Steuergeldern.