peer-review release | → Kontakt | ↗ Issues

Was ist der Dienst ÜPF?

Der Dienst ÜPF ist die zentrale Überwachungsbehörde der Schweiz. Der Name steht für Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr. Diese Behörde koordiniert die Überwachung von Kommunikation in der Schweiz und ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstellt. Der Dienst ÜPF ist dafür verantwortlich, Überwachungsanträge zu überprüfen und dann die entsprechenden Daten von den Anbieter:innen (bspw. Swisscom, die Schweizerische Post oder Gmail) an die Behörden weiterzuleiten.

Fallbeispiel 1: Die Kantonspolizei Solothurn möchte wissen, wem die Telefonnummer 079 719 XX XX gehört. Weil diese einfache Auskunft keine Bewilligung erfordert, kann die Polizei die Daten direkt in der Überwachungssoftware des Dienst ÜPF nachschauen. Wie in einem Telefonbuch kann die Polizei nun Namen, Geburtsdatum und Adresse der Person abrufen, auf die die Telefonnummer registriert ist.

Damit eine möglichst lückenlose Überwachung stattfinden kann, sind Fernmeldedienstanbieter:innen wie Swisscom, Gmail oder die Post per Gesetz verpflichtet, dem Dienst ÜPF gewisse Daten jederzeit zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu unter der Frage zum Informatiksystem des Dienst ÜPF.

Fallbeispiel 2: Die Kantonspolizei Luzern hat eine verdächtige Person verhaftet und ihr Smartphone beschlagnahmt. Die Person hat keinen Ausweis dabei. Die Polizei beantragt eine komplexe Auskunft, und sendet dem Dienst ÜPF dafür die IMSI-Nummer (Eindeutige Identifikationsnummer der SIM-Karte) der verdächtigen Person zu. Dann erhält die Polizei eine Kopie vom Handyvertrag und dem Ausweis der unterzeichnenden Person. Dadurch kann die verhaftete Person identifiziert werden. Mit einer weiteren Anfrage findet die Kantonspolizei Luzern heraus, dass noch ein zweites Mobiltelefon auf die gleiche Person registriert ist. Nun ordnen sie eine rückwirkende Überwachung an, denn sie wollen herausfinden, wo sich die Person zur Tatzeit befunden hat. Sie bekommen vom Dienst ÜPF eine Liste mit allen gespeicherten Randdaten der beiden Smartphones. Auf dieser Liste kann die Polizei alle Orte sehen, an denen sich die Smartphones mit einer Mobilfunkantenne verbunden haben. Dadurch kann sich der Verdacht gegen die Person beweisen oder widerlegen lassen.

Der Dienst ÜPF versteht sich selbst als unabhängig und neutral. Er sorge für ein Gleichgewicht zwischen Überwachung und Strafverfolgung und dem Schutz der Privatspähre. Diese Neutralität ist in der Praxis jedoch schwieriger zu gewährleisten als behauptet. Als Teil des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements arbeiten die Mitarbeitenden vom Dienst ÜPF eng und kollegial* mit Polizist:innen und Angestellten des Nachrichtendiensts zusammen. Der Dienst ÜPF erfüllt Aufträge für sie, passt die Systeme und Prozesse ihren Bedürfnissen an und unterstützt sie bei der Verwendung der Software. Dieser kundenorientierte Service impliziert bereits gewisse Abstriche der Neutralität. Das Verhältnis zwischen dem Dienst ÜPF und seinen Kund:innen spiegelt eher die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen mit gemeinsamer Café-Machine wider als dasjenige eines unabhängigen und neutralen Dienst, dessen Zweck es ist die Überwachung zu kontrollieren und gewährleisten.

Zusätzlich existieren vielfältige Austauschplattformen, wie Gremien, Konferenzen, bilaterale Gespräche mit Behörden sowie informellere Formate – etwa Schulungen, Informationsveranstaltungen und Aperos mit Kantonspolizeien oder Staatsanwaltschaften. Selbst bei hoher Professionalität verändern persönliche Beziehungen und zwischenmenschliche Dynamiken unvermeidlich die ursprüngliche Neutralität: Vertrauen und Sympathie lenken den Dienst ÜPF näher an die Interessen der Partnerbehörden, was so seine Unabhängigkeit langfristig verringert.

«Wie schon gesagt: Es geht nur gemeinsam, FDA, Dienst ÜPF sowie Strafverfolgungs behörden.» René Odermatt, Kantonspolizei Zürich

Der Dienst ÜPF, Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst teilen den gemeinsamen Glauben an Sicherheit durch umfassende Überwachung, einen Ausbau ihrer Technologien sowie zunehmend automatisierte Datenanalysen. Sie setzen sich entschieden für Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung ein. Vor diesem Hintergrund bleibt offen, wie der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger glaubhaft gewährleistet werden soll.