Was ist Massenüberwachung?
Als Edward Snowden 2013 die Massenüberwachung des US-Geheimdienstes NSA preisgab, löste das weltweit eine Welle der Empörung aus. Nicht nur das Handy der damaligen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde angezapft, auch Millionen von US-Bürger:innen wurden im Namen der Terrorismusbekämpfung überwacht. Dieser Skandal sensibilisierte die Öffentlichkeit für die Probleme der Massenüberwachung. Unter Massenüberwachung werden alle Formen der Überwachung zusammengefasst, in der nicht eine gezielte Person, sondern die gesamte Bevölkerung überwacht werden. Das kann verschiedenste Formen haben. Grosse US-Firmen wie Meta, Microsoft oder Google sammeln und analysieren die Daten ihrer Nutzer:innen bis ins kleinste Detail. Überwachungskameras im öffentlichen Raum werden flächendeckend eingesetzt und immer häufiger mit automatisierten Analysealgorithmen verbunden. Der Internetverkehr von uns allen wird stichwortartig durchsucht.
Auch die Schweiz ist drauf und dran, die Massenüberwachung auszubauen. In der wachsenden Datensammelwut des Dienstes ÜPF werden verschiedenste Daten gespeichert, zum Beispiel wer mit wem wann und wie lange telefoniert hat oder wo sich ein Telefon zu einem bestimmten Zeitpunkt befunden hat. Auch von wo aus du dich in deine Applecloud eingeloggt hast oder mit welchen Geräten dein Snapchat-Konto verknüpft ist, wird gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Bewohner:innen der Schweiz gleichermassen.
Der eindrückliche Selbstversuch vom ehemaligen Nationalrat Balthasar Glättli und der Digitalen Gesellschaft Schweiz demonstriert, welche Informationen alles aus der Vorratsdatenspeicherung herausgelesen werden können. Herr Glättli hat einen Teil seiner Daten, auf die der Dienst ÜPF während 6 Monate Zugriff hat, veröffentlicht und visualisiert. Dadurch entsteht ein Profil über den Politiker, welches seine Bewegungen, Kontakte und Gewohnheiten zeigt. In den Daten kann beispielsweise klar gesehen werden, wo Herr Glättli wohnt und arbeitet, wo er welche Freund:innen trifft, mit wem er telefoniert und schreibt und von wo aus er getweetet hat.
Dass so viele Daten ohne jeden Verdacht gespeichert werden, verletzt dein Recht auf Privatsphäre. In der EU wurde die Vorratsdatenspeicherung aus diesem Grund bereits 2010 für unzulässig erklärt. Die digitale Gesellschaft Schweiz erwartet demnächst ein Urteil für ihre Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Trotzdem baut die Schweiz in der Zwischenzeit die Massenüberwachung weiter aus. In einer geplanten Revision der Überwachungsverordnung VÜPF sollen noch mehr Daten gespeichert werden, besonders auch von kleineren Anbieter:innen wie Threema oder Proton. Weil die Schweiz sowieso schon stärker überwacht und weniger Datenschutzrichtlinien hat als die EU, wurde die Revision von internationalen Menschenrechtsorganisation scharf kritsiert.
Eine weitere Form der Massenüberwachung in der Schweiz ist die Kabelaufklärung. Die 2017 in Kraft getretene Reform des Nachrichtendienstgesetzes ermöglicht es dem Nachrichtendienst, die Internetnutzung der gesamten Schweizer Bevölkerung zu überwachen. Der Nachrichtendienst durchsucht den gesamten Internetverkehr mit bestimmten Suchbegriffen. Bei der Massenüberwachung gibt es keine Filter für die Kommunikation unverdächtiger Personen oder für Kommunikation, die vom Berufsgeheimnis geschützt sein sollte. Nach einer Klage der digitalen Gesellschaft Schweiz wurde die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung 2025 als Verstoss gegen die Verfassung und die Menschrenrechte verurteilt. Jedoch hat der Nachrichtendienst noch ganze fünf Jahre Zeit, diese Überwachungsform einzustellen.
Die Schweiz hat zwei mächtige Wege, um uns alle massenhaft zu überwachen: Die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung. Beides sind schwere Eingriffe in unsere Privatspähre und rechtlich höchst umstritten. Und manchmal sogar illegal.
Siehe auch ‘Ist Überwachung ein Problem für mich, auch wenn ich gar nichts Falsches mache?’