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Muss die Überwachung bewilligt werden?

Zielgerichtete Überwachungsmassnahmen müssen jeweils von einem Gericht abgesegnet werden. Die Bewilligungen unterscheiden sich je nach überwachender Behörde. Die Polizei muss eine Bewilligung bei einem Zwangsmassnahmengericht einholen. In der Militärjustiz ist eine Bewilligung durch das Präsidium des Militärkassationsgericht notwendig. Der Nachrichtendienst muss eine Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes und der Vorsteher:in des Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) einholen. Erst wenn die Bewilligung erteilt ist, können die entsprechenden Überwachungsmassnahmen angeordnet werden.

Auskünfte hingegen können die Behörden ohne Bewilligung anfragen. Sie können beliebig oft anfragen, wem zum Beispiel welche Telefonnummer gehört oder auf wessen Namen ein bestimmter Internetanschluss registriert ist.

Aber selbst strenge Bewilligungsverfahren und staatliche Kontrollinstanzen können versagen, wenn sich autoritäre Tendenzen in der Politik durchsetzen. Eine solche Entwicklung sehen wir gerade in den USA. Präsident Trump gab der Einwanderungsbehörde ICE die Kompetenzen, bestehende Kontrollen zu umgehen oder abzuschaffen, um vorhandene Technologien und gesammelte Daten gegen marginalisierte Personen einzusetzen. Somit kann die autoritäre Ausschaffungspolitik mit modernster Überwachungstechnologie durchgesetzt werden.

Auch in der Schweiz kommt es vor, dass Überwachungsdaten missbraucht werden. Der Blick deckte 2026 auf, wie Beamt:innen polizeiliche Datenbanken abfragten, um Verwandte oder Promis zu stalken. Das ähnliche Missbräuche auch systematisch bei den Auskünften beim Dienst ÜPF passieren, ist nicht auszuschliessen.