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Kann mir der Staat beim Telefonieren zuhören?

Ja, staatliche Behörden können bei einer Echtzeitüberwachung Telefonate abhören. Das bedeutet, dass sie alle Anrufe in Echtzeit mithören und protokollieren können und wissen, wann was mit wem wie lange und von wo aus besprochen wurde. Zum Beispiel könnten sie dir zuhören, wie du deiner Mama zum Geburtstag gratulierst, wie du einer Journalistin von einem Korruptionsfall in der Gemeinde erzählst, wie du dir nach deiner Trennung ein Gramm Drogen bestellst, oder wie du deiner Freundin eine peinliche Geschichte erzählst.

Rückwirkend können Telefonate nicht mehr abgehört werden. Jedoch können Behörden bis zu sechs Monate lang die Randdaten deines Telefonats auswerten. Randdaten sind die Daten, aus denen hervorgeht, wer, mit wem, wann, wie lange und von wo aus telefoniert hat, sowie die weiteren technische Merkmale des Anrufes. Wenn du die genauen technischen Details der rückwirkenden Telefonüberwachung nachlesen möchtest, findest du sie im VÜPF Art. 61.

Darüber hinaus können Behörden den Einsatz von sogenannter GovWare anordnen, also dein Gerät hacken. Ein erfolgreicher Hackangriff ermöglicht den vollen Zugriff auf ein Gerät und entsprechend auch das Abhören von Telefongesprächen und die Nutzung des Mikrofons. Durch eine solche Software wird das Mobiltelefon zur Wanze und Behörden können dich abhören, auch wenn gerade keine Telefonverbindung besteht. Mehr dazu findest du unter dem Kapitel ‘Was ist GovWare?’.