Welche Institutionen können Überwachungsmassnahmen anordnen?
Überwachungen von Post- und Fernmeldeverkehr können von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft), dem Fedpol (Bundespolizei), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Bundesanwaltschaft (BA) und dem Oberauditoriat Militärische Sicherheit (Militärjustiz) angeordnet werden.
Wann und zu welchem Zweck Überwachung eingesetzt wird, ist je nach Institution unterschiedlich. Siehe dazu ‘Wann werde ich überwacht?‘und ‘Wie überwacht der Nachrichtendienst?’